Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
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Pressemitteilungen

Bundesinnungsmeister Joachim Barth, Berlin


Bundesinnungsmeister Joachim Barth:

Offener Brief des ZBPF an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten und die im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrte Damen und Herren Bundesminister,
sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

der Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH, hat im April ein Positionspapier herausgegeben, das die Meinung des Handwerks in Form einer Kompromissformel widerspiegeln soll. Das trifft so nicht zu. Vielmehr hat sich die Lobby einer beitragsstarken Minderheit der Bauindustrie gegen die Interessen der nicht gefragten betroffenen Klein- und Mittelbetriebe des Handwerks auf sehr fragwürdige Art und Weise durchgesetzt.

Die Veränderungen richten sich zugunsten einer Minderheit gegen die Interessen einer überwältigend großen Zahl betroffener Handwerksunternehmen, die als Subunternehmer tätig sind.

Werden die Veränderungen in das Gesetz übernommen, verstößt das gegen die Intentionen des Verbraucherschutzes und es bedroht direkt viele Existenzen und damit auch viele Arbeitsplätze der als Subunternehmen tätigen Handwerksbetriebe.

Die Drohung, mit der Beibehaltung des Gesetzes werden ca. 30% der Subunternehmen beschäftigenden Bauunternehmen, Bauträger usw. in die Insolvenz gehen müssen, ist eine reine Schutzbehauptung. Sie verschweigt die wahre Ursache. Die Ursache liegt nicht in der zusätzlich erforderlichen Bürokratie, weil jedes ordentliche Unternehmen sowieso kostenstellenorientierte Buchführung betreibt, sie liegt auch nicht in der wider besseres Wissens behaupteten Pflicht zur Eröffnung von Bankkonten für jedes einzelne Bauvorhaben. Sie liegt vielmehr in der sich durch die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes offenbarenden Finanzschwäche etlicher Unternehmen, die Ihre Kreditrahmen bei den Banken ausgeschöpft haben und sich durch Zweckentfremdung empfangenen Baugeldes und schleppende Zahlungsweise gegenüber ihren Subunternehmen zinslose Darlehen verschaffen.

In der Zeit seit Inkrafttreten des Gesetzes war überdies erkennbar, dass Zahlungen schneller geleistet wurden und über Ausfälle wurde nicht berichtet. Beides ein Beweis, wie wichtig die Einführung des Gesetzes in der Form war und wie wichtig seine uneingeschränkte Beibehaltung ist.

Wenn Sie sich anhand der geplanten Veränderungen die Situation des Handwerksbetriebes im Insolvenzfall des Auftraggebers genau vergegenwärtigen, werden Sie erkennen, dass ihm ein Prozessrisiko aufgebürdet wird, dass seine Rechte von vorn herein ad absurdum führt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den Bestrebungen trotzdem Vorschub leisten müssen und dass Sie dafür bereit sind, die Existenz von kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks mit den anhängenden Arbeitsplätzen zu riskieren, dann müssen Sie den Veränderungen zustimmen.

Entscheiden Sie sich dafür, stellt sich aber die Frage, wie Sie das mit Ihrem Gewissen und den politischen Intentionen Ihrer Partei in Einklang bringen wollen.

Wie werden Sie sich entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Barth, Bundesinnungsmeister



Bundesinnungsmeister Joachim Barth: Begrüßungsrede 2010 zur Mitglieder-versammlung in Bad Neuenahr

Zur Lage im Handwerk möchte ich einige Zahlen aus dem Handwerkskammerbezirk Berlin nennen, die ihrer Tendenz nach für viele Kammerbezirke gelten dürften.

Anfang 2009 waren 966 Bodenlegerbetriebe eingetragen,
Ende 2009 nur noch 875, das entspricht einem Rückgang von 9,4%.

Anfang 2009 waren 368 Parkettlegerbetriebe eingetragen,
Ende 2009 nur noch 356, das entspricht einem Rückgang von 3,3%

Insgesamt waren Anfang 2009 32.807 Betriebe eingetragen,
Ende 2009 nur noch 31.575, das entspricht einem Rückgang von 3,8% oder 1.232 Betriebe.
Dieser Abwärtstrend wird sich sicher fortsetzen.

Er ist nicht nur eine Konsequenz aus der Wirtschaftskrise, sondern in erster Linie der wahnsinnigen politischen Idee und Gesetzgebung per 1. 1. 2004 geschuldet, um jeden Preis die Selbständigkeit im Handwerk zu fördern mit der Absicht, Statistiken zu verschönen (Auch die Präqualifizierung ist eine Folge dieses Wahnsinns, ebenso wie die Diskriminierung bereits seit vielen Jahren für die öffentliche Hand arbeitender Fachbetriebe, weil die sich ebenfalls erst präqualifizieren müssen).

Mein heutiger Bericht stellt zugleich eine Rückblende auf die letzten vier Amtsjahre dar.

In der Zusammensetzung hat der Vorstand nun insgesamt 8 Jahre gearbeitet. Jeder Einzelne hat sich hoch motiviert und engagiert eingebracht. Das gleiche gilt für unsere Bundesfachgruppenleiter.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass dieser Vorstand für Kontinuität, Stabilität und positive Leistungsbilanz steht. Die vermehrte Arbeit wurde bewältigt, obwohl zugleich die Kosten von Jahr zu Jahr nicht unerheblich gesenkt werden konnten.

Mein aufrichtiger Dank gilt Euch, Heinz Brehm, Peter Fendt, Gert Hausmann, Karsten Krause, Sönke Stoltenberg und Norbert Strehle.

Ermöglicht wurde unser Erfolg durch die ebenso engagierte wie fleißige Mitarbeit unserer Damen der Geschäftsstelle, Frau Claßen und Frau Plate und unseres Geschäftsführers, Herrn Leonhardt. Dafür spreche ich meinen herzlichen Dank aus.

Von vorn herein war uns allen klar, dass die Durchsetzung unserer Vorstellungen zu Veränderungen in der Handwerkspolitik das schwierigste Vorhaben darstellt. Dies deshalb, weil wir unsere Vorstellungen der bestimmenden Kraft des Marktes zukunftsgerecht ausgerichtet haben, das aber mit den gewachsenen und zum Teil leider veralteten Strukturen nicht vereinbar ist.

So wird z. B. unser Bestreben der Zusammenführung der Ausbildungsberufe Parkettleger und Bodenleger vom ZDH abgelehnt, weil mit der Schaffung des neuen Berufes die alleinige Einflussnahme auf die Inhalte nicht mehr nur bei ihm angesiedelt wäre, sondern auch der Mitbestimmung der Industrie und dem Handel unterliegt.

Über unsere nur ansatzweise erzielten Erfolge lässt sich sicher kritisch diskutieren. Am Festhalten daran ändert es nichts.

Unsere bisherigen Bemühungen in Richtung Berufsfamilie sind ins Stocken geraten. Nicht nur wegen der unüberlegten Aktion der Zusatz-Versorgungskasse des Malerhandwerks, sondern auch wegen des Widerstands einzelner Personen.

Eine elementare Aufgabe des Zentralverbands ist und bleibt die Stärkung unserer Innungen und Verbände und eine starke Einflussnahme auf das Hauptamt.

Nur ein in sich geschlossenes, solidarisches Gesamthandwerk wird über die ausreichende Kraft verfügen können, nicht nur handwerkspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische Belange konsequent anzumahnen und notfalls durch eigene politische Aktivitäten auf den Weg zu bringen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es der Solidarität und Mitarbeit durch jeden einzelnen Handwerkskollegen über die Innungen bis zum Zentralverband und anderen Verbänden.
In der heute ablaufenden Amtsperiode des Vorstands gelang die kontinuierliche Festigung und Verbesserung der Neuerungen, die in der 1. Amtsperiode in die Wege geleitet wurden.
Die Einbeziehung der Bundesfachgruppenleiter in die Vorstandsarbeit hat sich als außerordentlich nützlich herausgestellt.

Allen Bundesfachgruppenleitern sage ich dafür herzlichen Dank, insbesondere Willi Nürnberger und Ralf Kohfeldt.

Ralf Kohfeldt hat es verstanden, die vor seinem Amtsantritt tatenlose Bundesfachgruppe wieder zu beleben und attraktiv werden zu lassen.

Die Beharrlichkeit einiger Innungen und unsere stetigen Anmahnungen führten schließlich zur Rücknahme der CTA-Doktrin, nur als geschlossener Block Gastmitglied in den Innungen zu sein. Auch wenn dazu Jahre vergehen mussten, danken wir der CTA für die Umkehr.
Erhebliche Probleme bereitete uns das DIBt mit der Aufnahme von Parkett und Begleitstoffen in die Bauregelliste. Dies deshalb, weil man am Zeitablauf festhielt, obwohl man etliche Verfahrensfrage nicht rechtzeitig vorher geklärt hatte.
Es ist unser Verdienst, dass das Inkrafttreten um 1 Jahr auf den 1. 1. 2011 verschoben wurde.

Entwarnung ist trotzdem fehl am Platze. Zu viele Fragen sind offen geblieben und werden vom DIBt, trotz inzwischen erfolgter Anmahnung, nicht beantwortet.
Umfangreicher Diskussionsbedarf mit der TKB und der CTA ist ebenfalls noch abzuarbeiten.

Das Geschehen um die Auseinandersetzung mit dem DIBt hat einmal mehr bestätigt, wie richtig und wichtig der vorbehaltlose Dialog mit der Industrie tatsächlich ist.

Die Mitarbeit von Kollegen aus unseren Reihen in den Arbeitskreisen des BEB belegt die Bedeutung der Arbeitskreise und deren Ausarbeitungen. Diese Zusammenarbeit ist vorbildlich und gegenseitig unverzichtbar.

Veröffentlichungen unseres Verbands, wie z. B. die neu aufgelegte Pflegebroschüre wurden so stark nachgefragt, dass sie bereits nachgedruckt werden musste. Und die Verkaufszahlen des auf Initiative unseres Verbands von Walter Pitt geschriebene, vom Holzmann-Verlag herausgegebene Ringbuch „33 Farbtafeln" belegen, wie sinnvoll es war, diese Informationslücke auf neutrale Art zu schließen.

Wenn auch nur vereinzelt, so doch erfreulich positiv ist die Resonanz auf die optisch und inhaltlich verbesserte ZVPF-aktuell. Egal ob positive oder konstruktive Kritik, wir sind auf Reaktionen von Veränderungen angewiesen und wünschten uns sehr, noch mehr Rückmeldungen zu erhalten.

Nach Bad Dürkheim (Vom Baum zum Parkett, Holzbalkendecken, Terrassenhölzer),
Schweden (Tarkett), Bad Wildungen (Alles über Dielen) wird die diesjährige Herbstfachmesse wieder unter dem Motto „Bodenbelag" stehen.

Die stetig anwachsende Teilnehmerzahl belegt die Richtigkeit des damaligen Schrittes, die 2. Mitgliederversammlung des Jahres zugunsten einer Fachtagung abzuschaffen.

Auch im Berichtszeitraum waren Vorstandsmitglieder bei Innungsversammlungen zu Gast. Wir glauben, dass dadurch die Versammlungen bereichert wurden. Selbstverständlich bieten wir diesen Dienst weiterhin gern an. Macht Gebrauch davon!

Wenngleich sich in die Image-Kampagne des Handwerks leider auch selbsternannte Fachleute einbeziehen können, dürfte sie auf die Dauer positive Wirkung zeigen.
Mit Witz und Pfiffigkeit wird sie auch regional begleitet. So hörte ich aus Hamburg von diesen begleitenden Schriftbänder wie:
Sorry Mädels, wir haben die flinksten Hände, die Handwerker!
oder
Was wäre Hamburg ohne Handwerk? Bremen!

Auf einen Bericht in der Zeitschrift „Estrichtechnik", Ausgabe Mai, möchte ich kurz eingehen, weil mich ein Obermeisterkollege darauf angesprochen hat. Der Vorstand gedenkt nicht, auf derartige Polemik und falsche Darstellungen einzugehen. Wir stehen seriösen Vertretern der Presse jederzeit Rede und Antwort und danken ausdrücklich für die angenehme Zusammenarbeit.

Die Diskussion um das Bauforderungssicherungsgesetz hat uns in den letzten Wochen viel Zeit gekostet, nicht zuletzt deswegen, weil die Auswirkungen nicht nur Bauträger oder Generalübernehmer betreffen, sondern jeden einzelnen Subunternehmer beschäftigenden Betrieb. Wie zu allen anderen Punkten bin ich gern bereit, mich im Anschluss an meinen Bericht der Diskussion zu stellen.

Den Dialog mit den Raumausstattern und den Estrichlegern werden wir konsequent weiter verfolgen, auch wenn es immer wieder Störfeuer gibt. Wir sind davon überzeugt, dass die vielen dicken Bretter- auch im Bereich der Handwerkspolitik- nur durch Beharrlichkeit durchbohrt werden können.
Hierzu bitten wir um die Unterstützung aller.

Abschließend verbleibt mir, im Namen des Vorstands für das erwiesene Vertrauen in den letzten vier Jahren herzlich zudanken. Ich bin der Meinung, dass wir gute Arbeit im Interesse unseres Handwerks und unserer Betriebe geleistet haben.

Ich stelle nun meinen Bericht nun zur Diskussion.




DIBt Berlin: Eine interessante Pressemitteilung
  10.2.3-dibt-presseerklaerung.pdf

Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
Bundesinnungsmeister Joachim Barth


DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
Herrn Präsident Gerhard Breitschaft Bonn, den 14. 12. 2009
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin

Einführung der bauaufsichtlichen Umsetzung der Norm DIN EN 14342
Hier: Informationsveranstaltung vom 7. Dezember 2009


Sehr geehrter Herr Präsident Breitschaft,

am 21. März 2007 fand auf Einladung des DIBt ein von dort so genanntes 1. Fachgespräch statt. Parketthersteller, Klebstoffhersteller, Lackhersteller und das Parkettlegerhandwerk sind dieser Einladung gefolgt. Auch auf nachfolgenden Veranstaltungen waren die Genannten größtenteils vertreten. Im Vordergrund stand dabei zunächst der unverkennbare Wunsch des DIBt, sich erst einmal eingehend mit dem Fachgebiet Parkett vertraut zu machen, um im Weiteren Mittel und Wege zu finden, die Norm DIN EN 13342 bauaufsichtlich umzusetzen.

Trotz der mitunter sehr strittig geführten Debatten war man sich einig, dass eine Zusammenarbeit unerlässlich sei.

Mit der Aufnahme von Parkett und der so genannten Begleitprodukte in die Baurregelliste 2009/2 wurde die bauaufsichtliche Umsetzung der Norm DIN EN 13342 vollzogen.

Dies erfolgte durch Einstellung auf die Internetseite des DIBt. Selbst wenn das DIBt damit seiner Verpflichtung auf Bekanntgabe, mit der Erwähnung der Möglichkeit von Einsprüchen bis zu einem bestimmten Datum, genüge getan haben sollte: Gegenüber den seit Jahren gesprächsbereiten Partnern aus der Industrie und dem Handwerk war mindestens zu erwarten, über diesen Vorgang informiert zu werden. In der Unterlassung dieser Information müssen alle Betroffenen zwangsläufig den eindeutigen Beweis dafür erbracht sehen, dass sie absichtlich nicht erfolgte, um lästige Einsprüche und die damit verbundene Gefahr des Misslingens der Umsetzung von vorn herein zu unterbinden.

Zum 7. Dezember 2009 hatte das DIBt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Sinn der Veranstaltung war insbesondere, das Verfahren zur Prüfung von Oberflächenbehandlungsmitteln (Versiegelungen, Öle usw.) bekannt zu geben.

Dieses Verfahren wurde von den zahlreich vertretenen Prüflaboren aus sachlichen Erwägungen heraus und als nicht internationalem Standard entsprechend erheblich in Frage gestellt. Herr Misch sagte daraufhin zu, hausintern über das Verfahren kritisch zu diskutieren und eine Entscheidung darüber zu gegebener Zeit bekannt zu geben.

Insgesamt ist festzustellen,

1. dass bis zur Stunde für kein einziges Oberflächenbehandlungsmittel eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen kann, weil die Durchführungsbestimmungen nunmehr 16 Tage vor Inkrafttreten der Bauregelliste noch nicht einmal feststehen;

2. dass das DIBt die seinerzeit ausgeklammerten Öle und Wachse wider Erwarten mit in die Bauregelliste aufgenommen hat;

3. dass es auch für keinen einzigen Klebstoff derzeit eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt, weil das DIBt sich außerstande sah, die langjährigen Gesprächspartner zu informieren;

4. dass das DIBt ohne Schaffung einer praxisnahen Übergangsregelung bewusst in Kauf genommen hat, dass in erster Linie jeder Handwerker ab dem 1.1.2010 mit der Verarbeitung nicht bauaufsichtlich zugelassener Klebstoffe, Lacke usw. eine Ordnungswidrigkeit begeht, die für die unweigerlich zu begehenden Wiederholungen einen Straftatbestand darstellen und somit jeder Handwerker kriminalisiert wird;

5. dass diese Kriminalisierung auch dann vorliegt, wenn der Handwerker nur solche Produkte einsetzt, die zum Beispiel als so genannte ec-1 Produkte eingestuft sind oder denen der Blaue Engel zuerkannt wurde;

6. dass diese Kriminalisierung vorsichtigen Schätzungen zufolge mindestens 25.000 Handwerksbetriebe mit ca. 100.000 Mitarbeitern aus 5 Handwerksberufen betrifft, die sich mit Parkettarbeiten befassen;

7. dass jede noch so hervorragend ausgeführte Leistung unter der unvermeidbaren Verarbeitung von nicht bauaufsichtlich zugelassenen Materialien eben diesen Mangel aufweist, der dem Auftraggeber ermöglicht oder diesen sogar dazu zwingt, die Abnahme zu verweigern mit der Folge, dass die Leistung nicht bezahlt wird;

8. dass der Handwerksbetrieb zwecks Vermeidung einer solchen Situation nur noch die Möglichkeit hat, seinen Betrieb vorsorglich einzustellen und seine Mitarbeiter zu entlassen und dass er demzufolge also nur die Wahl hat zu entscheiden, auf welche Art und Weise sein Betrieb zu Grunde geht;

9. dass das DIBt eine Übergangsregelung von mindesten 12 Monaten ab Beendigung der Koexistenzphase schaffen und in der Öffentlichkeit bekannt geben muss, wenn es vermeiden will, mit seiner Handlungsweise unzulässig in den wirtschaftlichen Wettbewerb einzugreifen, indem es zulässt, dass nur das Verlegen von ökologisch höchst fragwürdigen, schwimmend zu verlegenden Mehrschichtparketten über einen unbestimmten Zeitraum als einzige Alternative im Parkettbereich verbleibt;

10. dass das DIBt sich aus der Verantwortung stiehlt, indem es den gesamten Renovierungsbereich von der Voraussetzung der Verarbeitung bauaufsichtlich zugelassener Begleitstoffe ausgeklammert hat und dass dieses Vorgehen den Verbraucherschutz konterkariert (abgesehen davon, wird der Handwerker im Zweifel bzw. im Fall einer juristischen Auseinandersetzung durch die Hintertür doch in die Verantwortung genommen).

11. dass das DIBt seit Monaten nicht nur Anfragen meines Verbandes nicht beantwortet;

12. dass Herr Misch auf Befragen am 7.12.2009 äußerte, Entscheidungen hinsichtlich der Materialprüfungen und einer Übergangsregelung wegen des bevorstehenden Jahreswechsels frühestens gegen Ende Januar 2010 bekanntgeben zu können.

13. dass inzwischen zu erwarten ist, dass einige stark lösemittelhaltige Versiegelungen eine bauaufsichtliche Zulassung erhalten werden, obwohl die Gefahrstoffverordnung deren Verarbeitung verbietet, weswegen das DIBt mit der Zulassung einen Regelverstoß begehen würde.


Aus den Feststellungen ergeben sich diese Fragen an das DIBt:

1. Wie kann es sein, dass die Wirtschaft mit Terminen unter Druck gesetzt wird, das DIBT sich hingegen auf den ganz normalen Geschäftsbetrieb beruft?

2. Wie kann der Handwerker gegenüber seinen Auftraggebern die Abnahme durchsetzen, obwohl mit der Verarbeitung anerkannt emissionsarmer Produkte wegen fehlender bauaufsichtlicher Zulassung ein Mangel vorliegt?

3. Welche Hilfestellung gibt es dazu vom DIBt?

4. Hat das DIBt öffentliche Auftraggeber über die Situation unterrichtet?

5. Welcher Art sind diese Informationen?

6. Enthalten die Informationen Übergangsregelungen?

7. Leistet das DIBt, oder wer sonst dem Handwerker Schadensersatz dafür, wenn ihm eine fachlich völlig einwandfreie Leistung unter Verwendung bekannter emissionsarmer Produkte wegen des Mangels nicht bezahlt wird?

8. Ist davon auszugehen, dass ec-1-Produkte oder solche mit dem Blauen Engel die bauaufsichtliche Zulassung erhalten werden?

9. Wie viele Anträge liegen dem DIBt bislang vor?

10. Wann werden die ersten Zulassungen ausgesprochen?

11. Wie viele Anträge ist das DIBt in der Lage, pro Monat zu bescheiden?

12. Wann ist aufgrund der heutigen Situation in Sachen Versiegelungen, Öle und Wachse mit den ersten Zulassungen zu rechnen?

13. Inwieweit ist ein Handwerker für die Folge Grenzwerte überschreitender Emissionen bei Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Stoffen innerhalb einer Gesamtkonstruktion freigestellt?

Wir sehen unsere Betriebe einer unerträglichen Arroganz und Gleichgültigkeit ausgesetzt, die deren Existenz unmittelbar gefährdet und die wir nicht hinnehmen werden.

Wir bitten um sofortige, ausführliche Stellungnahme und Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Barth, Bundesinnungsmeister
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